- Höchstens 495 Minuten fahrpraktischer Unterricht pro Tag, Prüfungsfahrten zählen mit.
- Pausen ausreichender Dauer sind Pflicht und müssen nachweisbar sein.
- Mit anderer Arbeit am selben Tag sind insgesamt höchstens zehn Stunden erlaubt.
Was das Gesetz sagt
Die Grenze steht in § 12 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG). Danach darf die tägliche Gesamtdauer des fahrpraktischen Unterrichts 495 Minuten nicht überschreiten. Eingerechnet werden auch Prüfungsfahrten nach § 2 Absatz 15 Straßenverkehrsgesetz, also Fahrten, bei denen der Fahrlehrer bei der praktischen Prüfung im Auto sitzt.
Der Unterricht muss außerdem durch Pausen ausreichender Dauer unterbrochen werden, und diese Pausen müssen „in geeigneter Form“ nachgewiesen werden. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Wichtig ist, dass du sie bei einer Überprüfung belegen kannst.
Arbeitet ein Fahrlehrer am selben Tag noch anderweitig, zum Beispiel im Büro oder in einem anderen Job, darf die Gesamtarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten.
Was 495 Minuten in der Praxis heißen
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. 495 Minuten sind damit genau elf Fahrstunden. Doppelstunden, Sonderfahrten auf Autobahn oder Landstraße und Prüfungsfahrten zählen alle in dieselbe Summe.
| Uhrzeit | Termin | Minuten |
|---|---|---|
| 8:00 bis 9:30 | Doppelstunde Klasse B | 90 |
| 9:45 bis 11:15 | Autobahnfahrt (2 × 45) | 90 |
| 11:30 bis 12:15 | Fahrstunde | 45 |
| 12:15 bis 13:00 | Pause | – |
| 13:00 bis 14:15 | Praktische Prüfung (Begleitung) | 75 |
| 14:30 bis 17:30 | Vier Fahrstunden mit kurzen Pausen | 180 |
| Summe | 480 | |
Mit einer weiteren Stunde wäre die Grenze an diesem Tag schon überschritten. Genau hier entstehen die meisten Fehler: Eine spontan angenommene Prüfung oder eine verschobene Doppelstunde, und der Tag liegt über 495 Minuten, ohne dass es jemand merkt.
Typische Stolperfallen
- Prüfungen vergessen: Die Zeit bei der praktischen Prüfung gehört dazu.
- Planung auf Zuruf: Wer Fahrstunden per Telefon und WhatsApp vergibt, hat die Tagessumme selten im Blick.
- Pausen ohne Nachweis: Eine Pause, die nirgends steht, lässt sich später nicht belegen.
- Zweitjob: Büroarbeit oder ein weiterer Job am selben Tag zählen zur Zehn-Stunden-Grenze.
Im Fahrschul-Cockpit rechnet der Kalender die Minuten je Fahrlehrer und Tag mit, Prüfungsfahrten eingeschlossen. Wird es eng, warnt er schon beim Eintragen der Stunde.
Cockpit für Fahrschulen ansehenQuellen: § 12 Fahrlehrergesetz (gesetze-im-internet.de)
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deinen Verband, deine Kammer oder einen Anwalt.