- Vor jeder Zahlung auf eine Pauschalreise muss der Kunde den Sicherungsschein haben.
- Das gilt für Veranstalter und auch, wenn du eine Pauschalreise nur vermittelst.
- Üblich sind höchstens 20 % Anzahlung und die Restzahlung etwa 30 Tage vor Abreise.
Worum es geht
Bei einer Pauschalreise zahlt der Kunde oft Wochen oder Monate vor der Reise. Geht der Veranstalter in dieser Zeit pleite, wäre das Geld weg. Deshalb müssen Veranstalter ihre Kunden gegen Insolvenz absichern (§ 651r BGB). Den Nachweis bekommt der Kunde als Sicherungsschein.
Erst der Schein, dann das Geld
Nach § 651t BGB darf ein Veranstalter Zahlungen vor dem Ende der Reise nur verlangen oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und der Kunde Name und Kontaktdaten des Absicherers klar und hervorgehoben bekommen hat. In der Praxis heißt das: Sicherungsschein übergeben, erst danach die Anzahlung anfordern.
Auch wenn du nur vermittelst
Viele Reisebüros verkaufen Reisen anderer Veranstalter. Auch dann gilt: Nimmst du für eine Pauschalreise Geld an, muss der Kunde vorher den Sicherungsschein des Veranstalters haben (§ 651v BGB in Verbindung mit § 651t BGB). Den Schein bekommst du vom Veranstalter, meist mit der Buchungsbestätigung.
Wann du selbst Veranstalter bist
Ob du Vermittler oder Veranstalter bist, entscheidet nicht die Bezeichnung, sondern wie du auftrittst (§ 651b BGB). Selbst Veranstalter bist du in der Regel, wenn du:
- eigene Reisen anbietest, zum Beispiel eine Gruppenreise mit Flug, Hotel und Transfer zum Gesamtpreis,
- für einen Kunden mehrere Leistungen selbst zu einem Paket zusammenstellst,
- so auftrittst, dass der Kunde dich für den Veranstalter halten muss.
Dann brauchst du eine eigene Insolvenzabsicherung, zum Beispiel über einen Versicherer oder Absicherungsfonds, und stellst selbst Sicherungsscheine aus.
Wie viel Anzahlung erlaubt ist
Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind in Reisebedingungen bis zu 20 % Anzahlung bei Vertragsschluss regelmäßig zulässig (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014, X ZR 85/12). Mehr braucht einen besonderen Grund, etwa hohe eigene Vorleistungen. Die Restzahlung wird üblicherweise etwa 30 Tage vor Abreise fällig, Zug um Zug gegen die Reiseunterlagen.
Kurze Checkliste
- Absicherung für eigene Reisen abgeschlossen und gültig?
- Sicherungsschein vor der ersten Zahlungsaufforderung verschickt?
- Absicherer mit Name und Kontakt in Bestätigung und Rechnung genannt?
- Anzahlung und Fälligkeit der Restzahlung in den Reisebedingungen geregelt?
Im Reisebüro-Cockpit lässt sich eine Zahlung für eigene Reisen erst anfordern, wenn beim Vorgang der Sicherungsschein vermerkt ist. Deinen Absicherer trägst du einmal in den Einstellungen ein.
Cockpit für Reisebüros ansehenQuellen: § 651t BGB, Vorauszahlungen (gesetze-im-internet.de) · BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014, X ZR 85/12
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deinen Verband, deine Kammer oder einen Anwalt.