- Vor der Buchung muss der Kunde das Formblatt und alle wesentlichen Angaben bekommen.
- Dazu gehören Reiseleistungen, Gesamtpreis, Zahlungsplan, Mindestteilnehmer und Einreisebestimmungen.
- Fehlen Angaben, drohen Abmahnungen und Streit um den Reisepreis.
Wann die Pflichten gelten
Bietest du eine Reise mit mindestens zwei Leistungen zum Gesamtpreis an, zum Beispiel Flug und Hotel oder Bus, Hotel und Ausflüge, ist das in der Regel eine Pauschalreise. Dann musst du den Kunden vor der Buchung informieren. Was genau, regelt Artikel 250 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB).
Das Formblatt
Der Kunde bekommt vorab ein Formblatt nach Artikel 250 § 2 EGBGB. Es erklärt in Standardsätzen seine wichtigsten Rechte bei einer Pauschalreise. Die Muster stehen im Gesetz, du ergänzt nur deine Firma und deinen Absicherer.
Diese Angaben gehören in jede Reiseausschreibung
Nach Artikel 250 § 3 EGBGB, soweit sie für die Reise eine Rolle spielen:
- Reiseleistungen: Ziel, Reisedaten und Zahl der Übernachtungen, Route, Transportmittel und Klasse, Abfahrts- und Rückkehrzeiten, Unterkunft mit Lage und Kategorie, Verpflegung, enthaltene Ausflüge
- ob die Reise in einer Gruppe stattfindet und wie groß sie ungefähr ist
- die Sprache, wenn Leistungen mündlich erbracht werden, etwa eine Reiseleitung
- ob die Reise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist
- Veranstalter mit Firma, Anschrift, Telefon und E-Mail
- Gesamtpreis mit allen Steuern, Gebühren und Zusatzkosten
- Zahlungsmodalitäten: Höhe der Anzahlung und wann der Rest fällig ist
- Mindestteilnehmerzahl und bis wann du die Reise absagen darfst, wenn sie nicht erreicht wird
- Pass- und Visumerfordernisse mit ungefährer Dauer für ein Visum sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
- Hinweis, dass der Kunde vor Reisebeginn gegen eine angemessene Entschädigung zurücktreten kann
- Hinweis auf eine mögliche Reiserücktritts- oder Rückholversicherung
Häufige Lücken auf Websites
- „ab“-Preise ohne Hinweis auf Zuschläge wie Einzelzimmer oder Kerosin
- kein Zahlungsplan oder keine Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen
- Einreisebestimmungen fehlen, obwohl ein Visum nötig ist
- das Formblatt liegt nur im Büro, nicht bei der Online-Anfrage
Im Reisebüro-Cockpit zeigt jede Reise, welche Pflichtangaben noch fehlen. Veröffentlichen lässt sie sich erst, wenn alles da ist. Dann steht sie mit Preis, Terminen und freien Plätzen sofort auf deiner Website.
Cockpit für Reisebüros ansehenQuellen: Art. 250 § 3 EGBGB (gesetze-im-internet.de) · Art. 250 § 2 EGBGB, Formblatt (gesetze-im-internet.de)
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deinen Verband, deine Kammer oder einen Anwalt.